Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

FÜR VERMIETUNGEN 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Vögele Kultur Zentrum und dem Mieter zur Gewährleistung einer professionellen und reibungslosen Nutzung der Räumlichkeiten und Durchführung von Vermietungen. 

Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Vögele Kultur Zentrum und dem Mieter. Abweichungen davon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. 

Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn sie vom Vögele Kultur Zentrum schriftlich akzeptiert wurden. 

  • 1.1. Das Vögele Kultur Zentrum stellt dem Mieter die vertraglich vereinbarten Räume sowie auf Wunsch technische Ausstattung und/oder zusätzliche Dienstleistungen für eine definierte Dauer zur Verfügung.

    1.2. Die konkreten Mietkonditionen, der Nutzungszweck, allfällige Zusatzleistungen sowie der Zeitraum der Überlassung werden in der Auftragsbestätigung geregelt.  

    1.3. Der Vertrag kommt durch den Versand (E-Mail oder Post) der Auftragsbestätigung zustande. 

    1.4. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Mieter, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert deren Geltung. 

    1.5. Die Nutzung bestimmter Flächen oder Räume innerhalb der Ausstellung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung in der Auftragsbestätigung.  

    1.6. Die Kapazität der Räume wird vom Vögele Kultur Zentrum festgelegt. 

  • 2.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. dem individuell vereinbarten Angebot. 

    2.2. Inkludiert sind typischerweise:  

    • Raummiete, Standardhaustechnik, Raumreinigung 

    • Personal (innerhalb der Öffnungszeiten) 

    2.3. Zusatzleistungen (z.B. Verpflegung, Verlängerung der Öffnungszeiten der Ausstellung) werden separat ausgewiesen und verrechnet. 

  • 3.1. Das Vögele Kultur Zentrum stellt dem Mieter je nach Vereinbarung eigene technische Infrastruktur (z. B. Licht-, Ton-, Präsentationstechnik) zur Verfügung.  

    3.2. Technische Anforderungen sind frühzeitig schriftlich bekannt zu geben.  

    3.3. Technische Anlagen dürfen nur durch geschultes Personal bedient werden. 

    3.4. Der Mieter kann mit Zustimmung des Vögele Kultur Zentrums zusätzliche externe Dienstleister (z. B. Catering, Technik) beauftragen. Diese Verträge bestehen direkt zwischen dem Mieter und dem externen Dienstleister. 

    3.5. In Fällen, in denen das Vögele Kultur Zentrum Drittleistungen (Miete Technik, Catering, Sicherheit) im Namen des Mieters organisiert, bleibt Letzterer zahlungspflichtig und haftet für die ordnungsgemässe Abwicklung gemäss der AGBs der Drittleistungserbringer. 

    3.6. Das Mitbringen eigener Getränke ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Vögele Kultur Zentrum gestattet. Das Vögele Kultur Zentrum behält sich vor in diesen Fällen ein Zapfgeld zu erheben.  

  • 4.1. Die Räume dürfen ausschliesslich für den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. 

    4.2. Jegliche Weitervermietung, Nutzungsänderung oder gewerbliche Drittverwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vögele Kultur Zentrums. 

    4.3. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räume sowie mitgemietete Einrichtungen und Technik mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. 

    4.4. Das Hausrecht liegt jederzeit beim Vögele Kultur Zentrum. Den Anweisungen der Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. 

    4.5. Mitarbeitende des Vögele Kultur Zentrums dürfen die Räume jederzeit betreten, insbesondere zur Kontrolle von Technik, Ordnung oder Sicherheit. 

    4.6. Das Essen in den Ausstellungsräumlichkeiten ist untersagt. 

  • 5.1. Der Mieter tritt gegenüber seinen Besuchern als alleiniger Veranstalter auf und wahrt das Image des Vögele Kultur Zentrums. Zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem Vögele Kultur Zentrum entsteht kein Vertragsverhältnis. 

  • 6.1. Die Räumlichkeiten werden zu Beginn der Mietzeit in ordnungsgemässem Zustand übergeben. Allfällige Mängel sind umgehend zu melden. 

    6.2. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Räumlichkeiten vollständig geräumt, sauber und im ursprünglichen Zustand zu übergeben. Schäden oder übermässige Verschmutzung werden dem Mieter verrechnet. 

    6.3. Die Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus ist nur nach schriftlicher Zustimmung möglich und wird separat verrechnet. 

  • 7.1. Der Mieter ist verantwortlich für das Einholen sämtlicher für den Anlass erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Lärmbewilligungen, Urheberrechtsfreigaben, Lebensmittelsicherheit bei externem Catering etc.), die im Rahmen seiner Veranstaltung anfallen. 

    7.2. Der Mieter informiert das Vögele Kultur Zentrum über eingeholte Bewilligungen und legt diese auf Verlangen vor. 

  • 8.1. Eine Haftung des Vögele Kultur Zentrums besteht nur bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch das Vögele Kultur Zentrum verursacht wurden. Für einfache Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. 

    8.2. Der Mieter trägt das volle Risiko und die Verantwortung für sämtliche aus der Nutzung entstehenden rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder organisatorischen Belange. 

    8.3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Besucher oder durch beauftragte Dienstleister verursacht werden. 

    8.4. Das Vögele Kultur Zentrum empfiehlt insbesondere bei grösseren Anlässen den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.  

  • 9.1. Die endgültige Teilnehmerzahl ist dem Vögele Kultur Zentrum spätestens 10 Arbeitstage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Erfolgt eine Reduktion der gemeldeten Teilnehmerzahl zwischen 9 und 6 Arbeitstagen vor dem Veranstaltungstermin, so werden 50 % der stornierten Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. Bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl ab 5 Arbeitstagen vor dem Veranstaltungstermin wird die volle Veranstaltungsgebühr (100 %) für die stornierten zusätzlichen Teilnehmer fällig. 

  • 10.1 Es gelten folgende Stornobedingungen (sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde): 

    • bis 31 Arbeitstage vor dem Termin: kostenfrei 

    • bis 30 Arbeitstage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Kosten 

    • bis 10 Arbeitstage vorher: 70 % der vereinbarten Kosten 

    • unter 10 Arbeitstage: 100 % der vereinbarten Kosten 

    10.2. Das Vögele Kultur Zentrum kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, notwendige Bewilligungen fehlen oder der Mieter wesentliche Vertragsverletzungen begeht. Bereits entstandene Kosten und Stornogebühren bleiben geschuldet. 

    10.3. Bei Absage durch den Veranstalter oder wenn kein Alternativdatum gefunden werden kann gelten die vereinbarten Stornogebühren gemäss 10.1. 

  • 11.1. Kann die Nutzung infolge höherer Gewalt (z. B. behördlicher Anordnungen, Unwetter, Epidemien, Unruhen) nicht erfolgen, haftet keine der beiden Parteien. Bereits durch das Vögele Kultur Zentrum erbrachte Leistungen oder vertraglich gebundene Fremdkosten sind zu erstatten. Es bestehen keine weitergehenden Schadenersatzansprüche. 

  • 12.1. Bei Vertragsabschluss nimmt das Vögele Kultur Zentrum den Mieter in den allgemeinen Newsletter auf.  

    12.2. Die Einwilligung zum Erhalt des Newsletters erfolgt gemäss geltendem Datenschutzrecht und der Mieter kann sich vom Empfang des Newsletters jederzeit abmelden. 

  • 13.1. Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Abwicklung des Vertrags verwendet. Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei ausdrücklicher Einwilligung oder gesetzlicher Verpflichtung. 

  • 14.1. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen, sowie die Aufhebung von Verträgen mit dem Veranstalter bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

    14.2. Erfüllungsort ist Pfäffikon SZ. 

    14.3. Verträge und rechtserhebliche Erklärungen dürfen auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. 

    14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollten Vertragslücken bestehen, so beeinflusst dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. In einem solchen Fall sind die nicht rechtswirksamen oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der AGB am nächsten kommen. 

    14.5. Diese AGB sowie die einzelnen Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Vögele Kultur Zentrums. 

Vögele Kultur Zentrum, August 2025